Änderung der Mehrwertsteuer in p&s

Ab dem 01. Juli 2020 gelten bis zum 31. Dezember 2020 verringerte Mehrwertsteuersätze. Der Regelsteuersatz wird von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, was Sie in der Applikation anpassen müssen, um die Änderung der Mehrwertsteuer zu realisieren.

Ob eine Leistung mit dem bisherigen oder mit dem zwischen Juli und Dezember abgesenkten Steuersatz abzurechnen ist, hängt davon ab, wann die Leistung erbracht worden ist. Das Datum, an dem die Leistung in Rechnung gestellt wird, ist unerheblich. Rechtlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei ihrem Steuerberater.

Im Vordergrund steht vor allem der Steuersatz bei Rechnungen und Gutschriften. Dieser ist für jede einzelne Position seperat angegeben. Um Rechnungen automatisiert erstellen zu können, wird in der Rechnungskonfiguration für ein Projekt der Steuersatz festgelegt, der für die Rechnungspositionen des Projektes verwendet werden soll. Backoffice-Mitarbeiter müssen dort den Steuersatz für die laufenden Projekte anpassen, einmal im Juni und dann wieder im Januar 2021.

Zunächst sollten Sie sich an folgendem Plan orientieren:

  1. Wie üblich, (ohne Änderung) alle Rechnungen und Gutschriften stellen, die noch den Leistungszeitraum bis Juni 2020 betreffen.
  2. Die Mehrwertsteuersätze in P&S anpassen.  (Laufende Projekte & Standardwert)
  3. Bis Anfang 2021 den abgesenkten Steuersatz verwenden.
  4. Alle Rechnungen und Gutschriften erstellen, die noch den Leistungszeitraum bis Dezember 2020 betreffen.
  5. Die Mehrwertsteuersätze wieder erhöhen, also in Ihren Zustand, vor Juni 2020 zurücksetzen.  (Laufende Projekte & Standardwert)
  6. Die Rechnungen für das neue Jahr erstellen.

Des Weiteren raten wir Ihnen…

  • …bei der Rechnungserstellung vorab eine Proforma-Rechnung zu drucken, um die Steuersätze zu prüfen.
  • …beim Erfassen und Verwalten von Spesen, darauf zu achten, nicht aus Gewohnheit 7% oder 19% einzutragen.
  • … im Zweifelsfall eine Beurteilung von Ihrem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einholen, welcher Steuersatz beispielsweise bei langlaufenden Projekten hinsichtlich des Leistungszeitraumes zu verwenden ist.

Im Folgenden beschreiben wir konkrete Anleitungen und einige Details der Änderungen. Hier ein Überblick (und hier geht es zur pdf-Version):

Empfohlendes Vorgehen

Vorgehen für Rechnungen und Gutschriften im „Standardfall“

Vorausgesetzt…

  • die Projekte sind so konfiguriert, dass die Rechnungen monatlich gestellt werden und
  • entscheidend für den Steuersatz ist das Datum, das in der Zeile aus der Leistungs- oder Spesenerfassung eingetragen ist:
    • mit 19% werden Zeilen fakturiert bei einem Datum bis einschließlich 30.06.2020
    • mit 16% werden Zeilen fakturiert mit einem Datum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
    • mit 19% werden Zeilen fakturiert mit einem Datum ab dem 01.01.2021

… dann kann man so vorgehen:

Anfang Juli werden die Rechnungen und Gutschriften gestellt, die noch den Leistungszeitraum bis Juni 2020 betreffen und daher mit der bisherigen Mehrwertsteuer abzurechnen sind.

  • Die Projektkonfigurationen zunächst unverändert lassen, der Steuersatz in den Projekten bleibt noch bei 19 %.
  • In der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Erstellung) auswählen, ob alle anstehenden Rechnungen erstellt werden sollen oder nur die Rechnungen für einen Kunden oder ein Projekt
    (Besonderheit: Falls schon August ist, „Bis zum“ auswählen und als Datum den 1. Juli 2020 ein tragen. Damit wird erreicht, dass nur die Juni-Rechnung aber nicht die Juli-Rechnung erstellt wird, obwohl sie im August ja eigentlich auch schon fällig wäre.)
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken.
  • Die Meldungen von der Rechnungsstellung prüfen, die Rechnungen proforma drucken und prüfen.
  • Wenn alles in Ordnung ist die Schaltfläche „Erstellen“ klicken, um die Rechnungen zu erstellen.
  • Falls auch Gutschriften zu erstellen sind: in der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Gutschriften) neue Gutschriften hinzufügen und für die neuen Gutschriften die Positionen eintragen. Im Leistungszeitraum bis Juni 2020 bleibt der Steuersatz noch bei 19%.

Nachdem alle Leistungen und Spesen, die noch in den Leistungszeitraum bis Juni 2020 fallen, fakturiert und die Gutschriften erstellt sind, werden die Mehrwertsteuersätze in p&s angepasst.

  • In den Kontodaten (https://www.project-and-sales.de/Account, Reiter Meine Daten) den Standardwert für den Steuersatz auf 16 % setzen und die Änderung abspeichern.
  • In der Rechnungsdefinition für Projekte (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Konfiguration) die laufenden Projekte der Reihe nach durchgehen, für jedes Projekt im Reiter Rechnungsdefinition den Steuersatz auf 16% setzen und jeweils die Änderung abspeichern.

Ab jetzt wird p&s bei der Rechnungsstellung und beim Hinzufügen neuer Gutschriften den abgesenkten Steuersatz verwenden.

  • Anfang August die Juli-Rechnungen erstellen, die Rechnungspositionen sind nun mit dem geänderten Steuersatz von 16% fakturiert.
  • Falls auch Gutschriften zu erstellen sind, ist der Steuersatz in den Gutschriftpositionen nun ebenfalls 16%.

Im Januar 2021 genauso vorgehen:

  • Zuerst die Rechnungen und Gutschriften erstellen, die noch den Leistungszeitraum bis Dezember 2020 betreffen und daher mit 16% fakturiert werden.
  • Anschließend den Standardwert für den Steuersatz in den Kontodaten auf 19% zurücksetzen.
  • Sowie für alle laufenden Projekte in der Rechnungsdefinition den Steuersatz auf 19% zurücksetzen.
  • Nachfolgend die Rechnungen und Gutschriften für das neue Jahr erstellen.
Abrechnungen von nachträglich erfassten Leistungen oder Spesen

Wie kann man vorgehen, wenn die Juni-Rechnungen alle erstellt und die Steuersätze in der Rechnungsdefinition für die laufenden Projekte schon auf 16% abgeändert sind und dann fällt auf, dass nachträglich noch Leistungen oder Spesen für den Juni erfasst worden sind, die noch abgerechnet werden müssen?

Hier ein möglicher Weg:

  • Die nachträglich erfassten Leistungen oder Spesen wie immer überprüfen und freigeben.
  • In der Rechnungsdefinition des betroffenen Projekts vorübergehend den Steuersatz noch einmal auf 19% abändern und die Änderung speichern.
  • In der Rechnungsstellung in der Auswahl „Bis zum“ auswählen und als Datum den 1. Juli 2020 eintragen und außerdem das Kontrollkästchen „Nachtragsrechnung erstellen“ aktivieren.
    Damit wird erreicht, dass eine weitere Juni-Rechnung erstellt wird, aber keine Rechnungen für spätere Zeiträume.
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken, die Proforma-Rechnung prüfen und wenn alles in Ordnung ist, die Rechnung erstellen.
    Die Leistungen oder Spesen in der Rechnung sollten mit einem Steuersatz von 19% fakturiert sein.
  • Zum Schluss in der Rechnungsdefinition des betroffenen Projekts den Steuersatz wieder auf 16% setzen und die Änderung speichern.

Die Rechnungssummen für den Bruttowert und die Enthaltene MwSt werden dabei automatisch neu berechnet und berücksichtigen die Änderungen, die bei den Positionen vorgenommen werden.

Mehr zum Thema „Nachträgliche Rechnung“ finden Sie hier.

Nachträgliche Gutschriften

Wenn die Steuersätze in p&s schon überall auf 16% abgeändert sind, bedeutet das lediglich, dass in neuen Gutschrift-Positionen als Steuersatz initial der Wert 16% eingetragen wird. Der Wert kann in der Position auf 19% geändert werden, wenn der Leistungszeitraum der Gutschrift das verlangt.

Abrechnung von Festpreispositionen

Die Festpreispositionen der laufenden Projekte prüfen:

  • In der Konfiguration des Projektes zur Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Konfiguration) für die laufenden Projekte der Reihe nach durchgehen.
  • Im Reiter Festpreispositionen die noch nicht fakturierten Festpreispositionen beurteilen und entscheiden, mit welchem Steuersatz sie abzurechnen sind.
  • Falls erforderlich den Steuersatz in der Positions-Zeile abändern und die Änderung speichern.

Wenn bei einem Projekt jetzt neue Festpreispositionen hinzugefügt werden:

  • Für die neue Festpreisposition wird der Steuersatz mit dem Steuersatz vorbelegt, der augenblicklich für das Projekt konfiguriert ist.
  • Beurteilen und entscheiden, mit welchem Steuersatz die Festpreisposition tatsächlich abzurechnen ist.
  • Falls erforderlich den Steuersatz in der neuen Positions-Zeile abändern und die Änderung speichern.
Vorgehen für Projekte mit nicht monatlicher Zahlungsweise

Bei Projekten mit Zahlungsweise pro Quartal oder pro Halbjahr kann man ähnlich wie bei Projekten mit monatlicher Zahlungsweise vorgehen. Anfang Juli werden die Rechnungen für das zweite Quartal 2020 (resp. das erste Halbjahr 2020) erstellt, die noch mit einem Steuersatz von 19% abzurechnen sind. Danach wird der Steuersatz im Projekt auf 16% geändert. Im Anschluss werden die Rechnungen für das dritte und vierte Quartal 2020 (resp. das zweite Halbjahr 2020) erstellt, bevor dann im Januar 2021 der Steuersatz im Projekt wieder auf 19% zurückgesetzt wird.

Wenn bei Projekten mit jährlicher Zahlungsweise Leistungen und Spesen abgerechnet werden sollen, die teilweise mit 19% und teilweise mit 16% zu versteuern sind, empfiehlt es sich, dies auf zwei Rechnungen aufzuteilen. Also nach Jahresende:

  • In der Rechnungsdefinition des Projekts einen Steuersatz von 19% eintragen.
  • Die Leistungen und Spesen zum Projekt freigeben, die mit 19% abgerechnet werden sollen, aber die Leistungen und Spesen, die mit 16% abgerechnet werden sollen, noch nicht freigeben.
  • In der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Erstellung) das Projekt auswählen.
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken.
  • Die Meldungen von der Rechnungsstellung prüfen, die Rechnung proforma drucken und prüfen.
  • Wenn alles in Ordnung ist die Schaltfläche „Erstellen“ klicken, um die Rechnung zu erstellen.
  • Nun in der Rechnungsdefinition des Projekts den Steuersatz auf 16% abändern.
  • Die restlichen Leistungen und Spesen zum Projekt freigeben.
  • In der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Erstellung) das Projekt auswählen und außerdem das Kontrollkästchen „Nachtragsrechnung erstellen“ aktivieren.
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken.
  • Die Meldungen von der Rechnungsstellung prüfen, die Rechnung proforma drucken und prüfen.
  • Wenn alles in Ordnung ist die Schaltfläche „Erstellen“ klicken, um die Rechnung zu erstellen.
  • Sofern im Anschluss die Mehrwertsteuer wieder bei 19% liegt, den Steuersatz in der Rechnungsdefinition des Projekts wieder auf 19% zurücksetzen.

Für Projekte mit Zahlungsweise „Bei Anforderung“ ist das Vorgehen ähnlich:

  • In der Rechnungsdefinition des Projekts einen Steuersatz von 19% eintragen.
  • Die Leistungen und Spesen zum Projekt freigeben, die mit 19% abgerechnet werden sollen, aber die Leistungen und Spesen, die mit 16% abgerechnet werden sollen, noch nicht freigeben.
  • In der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Erstellung) das Projekt auswählen.
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken.
  • Die Meldungen von der Rechnungsstellung prüfen, die Rechnung proforma drucken und prüfen.
  • Wenn alles in Ordnung ist die Schaltfläche „Erstellen“ klicken, um die Rechnung zu erstellen.
  • Nun in der Rechnungsdefinition des Projekts den Steuersatz auf 16% abändern.
  • Die restlichen Leistungen und Spesen zum Projekt freigeben.
  • In der Rechnungsstellung (https://www.project-and-sales.de/Billing, Reiter Erstellung) das Projekt auswählen.
  • Die Schaltfläche „Hinzufügen“ klicken.
  • Die Meldungen von der Rechnungsstellung prüfen, die Rechnung proforma drucken und prüfen.
  • Wenn alles in Ordnung ist die Schaltfläche „Erstellen“ klicken, um die Rechnung zu erstellen.
  • Sofern im Anschluss die Mehrwertsteuer wieder bei 19% liegt, den Steuersatz in der Rechnungsdefinition des Projekts wieder auf 19% zurücksetzen.
Besonderheiten für neue Projekte

Wenn ein Projekt neu hinzugefügt wird, dann ist in der Rechnungsdefinition zum neuen Projekt das Feld Steuersatz vorbelegt. Es wird dort der Wert übernommen, der in den Kontodaten als Standardwert festgelegt ist.

Das bedeutet:

Wenn das neue Projekt hinzugefügt wird, während der Standard-Steuersatz in den Kontodaten noch nicht geändert ist und bei 19% liegt, dann ist beim neuen Projekt initial ein Steuersatz von 19% eingetragen.

Wenn aber das neue Projekt hinzugefügt wird, nachdem der Standard-Steuersatz in den Kontodaten bereits auf 16% abgeändert wurde, dann ist beim neuen Projekt initial ein Steuersatz von 16% eingetragen.

Daher sollte man in jedem Falle in dem Moment, da man die Rechnungsdefinition für das neue Projekt einrichtet, den dort eingetragenen Steuersatz beachten und den Wert gegebenenfalls abändern.

Details über das Auftreten des Steuersatzes in p&s

Im Einzelnen wirkt sich die Änderung der Mehrwertsteuer auf folgende Ansichten aus:

Mein Konto – Meine Daten

Im Feld Steuersatz legen Sie den Standardwert für Steuersatz fest, der für p&s gelten soll. Ein Mitarbeiter mit Rolle „Kontomanager“ ändert den Wert für die Periode, in der die Mehrwertsteuer abgesenkt ist, auf 16% ab und setzt ihn nach Ablauf der Periode wieder auf 19% zurück.

Dieser Standardwert wird als Steuersatz voreingestellt, wenn Sie ein neues Projekt anlegen. Falls es erforderlich ist, können Sie den Steuersatz für das neue Projekt anschließend in der Rechnungsdefinition verändern.

Der Standardwert wird außerdem als Steuersatz für neu hinzugefügte Gutschriftpositionen eingetragen, wenn die Gutschrift keinem Projekt zugeordnet ist. Auch hier können Sie den Steuersatz in der Position anschließend abändern, falls es erforderlich sein sollte.

Eine weitere Bedeutung hat der Standardwert nicht. Für die Rechnungsstellung spielt er keine direkte Rolle, denn hier ist allein der Steuersatz des jeweiligen Projekts wichtig.

Rechnungen – Konfiguration – Rechnungsdefinition

In der Rechnungsdefinition legen Sie für jedes einzelne Projekt den Steuersatz fest, der für dieses Projekt gilt. Nun müssen Sie diesen, für die laufenden Projekte vorübergehend abändern und im Januar 2021 wieder zurücksetzen.

Bei neuen Projekten ist der Steuersatz mit dem Standard-Steuersatz aus den Einstellungen des p&s-Kontos vorbelegt. Falls für die Rechnungen des Projektes ein abweichender Steuersatz gelten soll, ändern Sie den Steuersatz für das neue Projekt in der Rechnungsdefinition ab.

Rechnungen – Konfiguration – Festpreispositionen

Für Festpreispositionen legen Sie den Steuersatz für jede Position individuell fest. Bei einer neuen Position wird als Standardwert initial der Steuersatz aus dem Projekt übernommen. Entscheiden Sie, welcher Steuersatz für die Festpreisposition tatsächlich anzusetzen ist, und ändern Sie den voreingestellten Wert gegebenenfalls ab.

Rechnungen – Erstellung

Bei der Rechnungserstellung werden die Rechnungspositionen, die aus der Leistungs- und Spesenerfassung generiert werden, mit dem beim Projekt angegebenen Steuersatz abgerechnet. Die Rechungspositionen, die aus Festpreisen generiert werden, werden mit dem beim jeweiligen Festpreis angegebenen Steuersatz abgerechnet.

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Erstellen der Rechnungen, die Rechnungen zunächst als Proforma-Rechnung zu drucken, um insbesondere die Steuersätze in der Rechnung noch einmal zu prüfen.

Rechnungen – Rechnungsdetails – Positionen

Darüber hinaus ist bei jeder Position der Steuersatz angegeben, mit dem die Position abgerechnet ist. Die Steuersätze können Sie in der Positionsliste überprüfen. Falls es erforderlich sein sollte, können Sie den Steuersatz einer Position abändern, solange die Rechnung noch nicht verschickt ist und den Status „Neu“ hat.

Bei einer Rechnung mit Status „Neu“ können Sie zusätzliche Positionen hinzufügen. Der Standardwert für den Steuersatz bei neuen Positionen wird aus dem Projekt übernommen. Sie entscheiden, welcher Steuersatz für die neue Rechnungsposition tatsächlich anzusetzen ist. Gegebenenfalls ändern Sie den voreingestellten Wert noch ab, bevor Sie die Rechnung verschicken.

Rechnungen – Gutschriftdetails – Positionen

Genau wie für die Rechnungspositionen gilt auch für die Gutschriftpositionen:

Bei jeder Position ist der Steuersatz angegeben, mit dem die Position abgerechnet ist. Die Steuersätze können Sie in der Positionsliste überprüfen. Falls es erforderlich sein sollte, können Sie den Steuersatz einer Position abändern, solange die Gutschrift noch nicht verschickt ist und den Status „Neu“ hat.

Bei einer Gutschrift mit Status „Neu“ können Sie zusätzliche Positionen hinzufügen. Der Standardwert für den Steuersatz bei neuen Positionen wird aus dem Projekt übernommen. Bei Gutschriften, die keinem Projekt zugeordnet sind, wird initial der Standard-Steuersatz aus den Einstellungen Ihres p&s-Kontos übernommen. Sie entscheiden, welcher Steuersatz für die neue Gutschriftposition tatsächlich anzusetzen ist. Gegebenenfalls ändern Sie den voreingestellten Wert noch ab, bevor Sie die Gutschrift verschicken.

Rechnungen – Rechnungsdetails – Rechnungsdaten

Beim Stornieren einer Rechnung können Sie eine Stornorechnung oder zur Rechnung eine Gutschrift erstellen. Dabei werden für die einzelnen Positionen der Stornorechnung oder Gutschrift die Steuersätze der Positionen aus der zugrunde liegenden Rechnung übernommen. Falls erforderlich können Sie diese, wie zuvor schon beschrieben, anschließend in den Rechnungs- oder Gutschriftpositionen abändern.

Rechnungen – Gutschriftdetails – Gutschrift

Zu einer Gutschrift können Sie eine Rechnung erstellen. Dabei werden für die einzelnen Positionen der Rechnung die Steuersätze der Positionen aus der zugrunde liegenden Gutschrift übernommen. Falls erforderlich können Sie diese, wie zuvor schon beschrieben, anschließend in den Rechnungspositionen abändern.

Spesen erfassen und Spesen verwalten

Wenn Sie Spesen zu einem Beleg erfassen, geben Sie den auf dem Beleg angegebenen Steuersatz mit ein. Hier sollten Sie jetzt – sowohl beim Erfassen der Daten als auch beim Erteilen der Freigabe – besonders darauf achten, dass Sie die Angabe vom Beleg richtig übernehmen und nicht aus Gewohnheit 7% oder 19% eintragen.

Prozesse und Screenshots

Den Standard-Steuersatz festlegen

Erforderliche Berechtigung: Kontomanager

Erforderliche Module: Rechnungsmodul

Im Menü „Konto“ die Ansicht „Mein Konto“ aufrufen.

In der Ansicht „Mein Konto“ im Reiter „Meine Daten“ im Feld „Steuersatz“ den Wert eintragen, der aktuell in p&s als Standardwert verwendet werden soll und die Änderung speichern.

Den Steuersatz für ein Projekt konfigurieren

Erforderliche Berechtigung: Rechnungs-Admin oder System-Admin

Erforderliche Module: Rechnungsmodul

Im Menü „Backoffice“ die Ansicht „Rechnungen“ aufrufen.

In der Ansicht „Rechnungen“ den Reiter „Konfiguration“ öffnen.

Im Feld „Projekt“ den Namen des Projekts eintippen oder das Projekt aus der Liste auswählen. Beim Eintippen der ersten Buchstaben werden passende Projekte vorgeschlagen. Mit * werden alle Projekte vorgeschlagen – bei zu vielen Projekten, wird die Liste allerdings gekürzt.

Im Reiter „Rechnungsdefinition“ wird die Konfiguration des Projektes geladen.

Im Feld „Steuersatz“ den Wert eintragen, der ab sofort für die Abrechnung von Leistungen und Spesen dieses Projektes verwendet werden soll und die Änderung speichern.

Den Steuersatz für eine Festpreiskonfiguration eingeben

Erforderliche Berechtigung: Rechnungs-Admin oder System-Admin

Erforderliche Module: Rechnungsmodul

Im Menü „Backoffice“ die Ansicht „Rechnungen“ aufrufen.

In der Ansicht „Rechnungen“ den Reiter „Konfiguration“ öffnen.

Im Feld „Projekt“ den Namen des Projekts eintippen oder das Projekt aus der Liste auswählen. Beim Eintippen der ersten Buchstaben werden passende Projekte vorgeschlagen. Mit * werden alle Projekte vorgeschlagen – bei zu vielen Projekten, wird die Liste allerdings gekürzt.

Im Reiter „Festpreispositionen“ ist die Liste der Festpreispositionen des Projektes geladen. Für jede Festpreisposition kann im Feld „Steuersatz“ ein Wert eingetragen werden, der vom Steuersatz des Projektes abweicht.

Abrechnungen von Leistungen

Freigegebene fakturierbare Leistungen werden immer mit dem Steuersatz in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung für das Projekt konfiguriert ist.

Abrechnungen von Spesen

Wenn im Projekt die Abrechnung von Spesen möglich ist (Spesenbedingung „Exklusive“), werden freigegebene fakturierbare Spesen immer mit dem Steuersatz in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung für das Projekt konfiguriert ist.

Abrechnungen von Festpreispositionen

Für Festpreispositionen wird der Steuersatz für jede Position individuell festgelegt. Das bedeutet, freigegebene Festpreispositionen werden mit dem Steuersatz in Rechnung gestellt, der für die Festpreisposition eingetragen ist. Dieser kann unter Umständen von dem Steuersatz abweichen, der für das Projekt konfiguriert ist.

Zusätzliche Rechnungspositionen erfassen

Erforderliche Berechtigung: Rechnungs-Admin oder System-Admin

Erforderliche Module: Rechnungsmodul

Im Menü „Backoffice“ die Ansicht „Rechnungen“ aufrufen.

In der Ansicht „Rechnungen“ den Reiter „Rechnungsdetails“ öffnen.

Im Feld „Rechnungsnummer“ die Rechnungsnummer der Rechnung eintippen oder die Rechnungsnummer aus der Liste auswählen. Beim Eintippen der ersten Buchstaben werden passende Rechnungsnummern vorgeschlagen.

Im Reiter „Positionen“ ist die Liste der Rechnungspositionen der gewählten Rechnung geladen.

Die Liste der Positionen kann nur verändert werden, solange die Rechnung den Status „Neu“ hat. Nur dann kann eine neue Position hinzugefügt werden.

Über die Schaltfläche „Hinzufügen“ eine neue Zeile in der Liste – mithin eine neue Position – hinzufügen. Da die Rechnung einem Projekt zugeordnet ist, wird das Feld „Steuersatz“ in der neuen Zeile mit dem Steuersatz vorbelegt, der für das Projekt konfiguriert ist. Falls es erforderlich ist, kann der Wert für die Position in der neuen Zeile abgeändert werden.

Gutschriftpositionen erfassen

Erforderliche Berechtigung: Rechnungs-Admin oder System-Admin

Erforderliche Module: Rechnungsmodul

Im Menü „Backoffice“ die Ansicht „Rechnungen“ aufrufen.

In der Ansicht „Rechnungen“ den Reiter „Gutschriftdetails“ öffnen.

Im Feld „Gutschrift-Nummer“ die Gutschrift-Nummer der Gutschrift eintippen oder die Gutschrift-Nummer aus der Liste auswählen. Beim Eintippen der ersten Buchstaben werden passende Gutschrift-Nummern vorgeschlagen.

Im Reiter „Positionen“ ist die Liste der Gutschrift-Positionen der gewählten Gutschrift geladen.

Die Liste der Positionen kann nur verändert werden, solange die Gutschrift den Status „Neu“ hat. Nur dann kann eine neue Position hinzugefügt werden.

Über die Schaltfläche „Hinzufügen“ eine neue Zeile in der Liste – mithin eine neue Position – hinzufügen. Wenn die Gutschrift einem Projekt zugeordnet ist, wird das Feld „Steuersatz“ in der neuen Zeile mit dem Steuersatz vorbelegt, der für das Projekt konfiguriert ist. Ansonsten wird der Standard-Steuersatz für das p&s-Konto initial als Steuersatz eingetragen. Falls es erforderlich ist, kann der Wert für die Position in der neuen Zeile abgeändert werden.

Schlussendlich:

Wir hoffen, mit diesem Beitrag ein wenig Klarheit über Anpassungen in Verbindung mit der Änderung der Mehrwertsteuer schaffen zu können! Des Weiteren können wir Ihnen empfehlen, sich über weitere Neuerungen zu informieren. Dazu gehören die aktualisierten Verpflegungspauschalen und Gutschriften.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und bedanken uns, dass Sie unsere Anwendung nutzen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr P&S Team